Wenn Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können:
1 Widerspruch einlegen: Sie haben nach Zustellung des Bescheids der Pflegekasse einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Wenn im Bescheid nicht auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen wird, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
2 Form des Widerspruchs: Ein formloses Schreiben, das an die Pflegekasse gesendet wird, reicht als Einspruch aus. Es wird empfohlen, das Schreiben direkt bei der Pflegekasse abzugeben und den Eingang bestätigen zu lassen.
3 Erneute Prüfung: Nach Einlegung des Widerspruchs prüft die Pflegekasse Ihren Antrag erneut, was in der Regel einen weiteren Besuch des MDK beinhaltet. Halten Sie alle wichtigen Unterlagen und ein Pflegetagebuch bereit, um dem Gutachter einen umfassenden Eindruck Ihrer Selbstständigkeit im Alltag zu geben.
4 Nächste Schritte bei weiterer Ablehnung: Sollte auch der zweite Bescheid nicht zufriedenstellend sein, können Sie vor das Sozialgericht ziehen. Die Klage kann schriftlich bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden, und Sie können sich bei der Formulierung in der Geschäftsstelle des Sozialgerichts helfen lassen.
Für weitere Unterstützung und Beratung bei diesem Prozess stehen wir von AifosMed Ihnen gern zur Verfügung.